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   BVerfG, 05.10.1996 - 2 BvR 502/96   

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BVerfG, 05.10.1996 - 2 BvR 502/96 (https://dejure.org/1996,1518)
BVerfG, Entscheidung vom 05.10.1996 - 2 BvR 502/96 (https://dejure.org/1996,1518)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Oktober 1996 - 2 BvR 502/96 (https://dejure.org/1996,1518)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; StPO § 172 Abs. 1, Abs. 3 S. 1
    Verfassungsrechtliche Grenzen der Anforderungen an einen Klageerzwingungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 16.04.1992 - 2 BvR 877/89

    Verfassungsrechtlich Prüfung der inhaltlichen Anforderungen an einen

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1996 - 2 BvR 502/96
    Die von der Beschwerdeführerin für die Anbringung ihrer Beschwerde verwendete Formulierung "ein(legen)" sei auch unter Berücksichtigung der Entscheidung der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 - (NJW 1993, 382 f.) so zu verstehen, daß die Beschwerdeschrift am 14. Februar 1995 verfaßt worden sei.

    Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts seien die im Kammerbeschluß vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 - (aaO) aufgestellten Grundsätze auf den vorliegenden Fall übertragbar.

    Vielmehr kann diese Angabe bei lebensnaher, am allgemeinen Sprachgebrauch orientierter Auslegung nur so verstanden werden, daß die Beschwerdeschrift auch unverzüglich auf den Weg gebracht worden sein soll, so daß im Blick auf die Frist von zwei Wochen von ihrem rechtzeitigen Eingang beim Generalstaatsanwalt ausgegangen werden müsse (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluß vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 -, aaO).

    Die Annahme des Oberlandesgerichts, die Sachverhaltskonstellation des vorliegenden Falles unterscheide sich von derjenigen, die dem Kammerbeschluß vom 16. April 1992 (aaO) zugrunde liege, ist nicht verständlich, da sich in beiden Fällen aus den Angaben im Klageerzwingungsantrag ergibt, daß die Beschwerde bei gewöhnlichem Lauf der Dinge rechtzeitig beim Generalstaatsanwalt eingegangen sein mußte.

  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1996 - 2 BvR 502/96
    Als nicht mehr verständlich, weil unter keinem denkbaren Aspekt mehr vertretbar und deshalb mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar (zum Maßstab vgl. BVerfGE 4, 1 [7]; 62, 189 [192]; 80, 48 [51]), erweist sich jedoch die entscheidungstragende Annahme, die Mitteilung, der Verfahrensbevollmächtigte habe "mit dem 14.02.1995 gegen diesen Einstellungsbescheid Beschwerde bei dem Generalstaatsanwalt Hamm ein(gelegt)", werde dieser Anforderung nicht gerecht.
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1996 - 2 BvR 502/96
    Als nicht mehr verständlich, weil unter keinem denkbaren Aspekt mehr vertretbar und deshalb mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar (zum Maßstab vgl. BVerfGE 4, 1 [7]; 62, 189 [192]; 80, 48 [51]), erweist sich jedoch die entscheidungstragende Annahme, die Mitteilung, der Verfahrensbevollmächtigte habe "mit dem 14.02.1995 gegen diesen Einstellungsbescheid Beschwerde bei dem Generalstaatsanwalt Hamm ein(gelegt)", werde dieser Anforderung nicht gerecht.
  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1996 - 2 BvR 502/96
    Als nicht mehr verständlich, weil unter keinem denkbaren Aspekt mehr vertretbar und deshalb mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar (zum Maßstab vgl. BVerfGE 4, 1 [7]; 62, 189 [192]; 80, 48 [51]), erweist sich jedoch die entscheidungstragende Annahme, die Mitteilung, der Verfahrensbevollmächtigte habe "mit dem 14.02.1995 gegen diesen Einstellungsbescheid Beschwerde bei dem Generalstaatsanwalt Hamm ein(gelegt)", werde dieser Anforderung nicht gerecht.
  • BGH, 11.10.1989 - IVa ZB 7/89

    Einlegung und Begründung von Rechtsmitteln durch Telefax; Verschulden des

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1996 - 2 BvR 502/96
    Sie sind mit Blick auf die allgemeinen Postlaufzeiten - auf die der Bürger bei grundsätzlich störungsfreiem Postverkehr vertrauen kann (vgl. BGH, NJW 1990, S. 188 f.; BGH, NJW-RR 1992, S. 1020 f.; BGH, LM § 233 (Fe) ZPO (Nr. 20); vgl. auch BVerfGE 62, 334 [336 für) - auch sonst nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 01.12.1982 - 1 BvR 607/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1996 - 2 BvR 502/96
    Sie sind mit Blick auf die allgemeinen Postlaufzeiten - auf die der Bürger bei grundsätzlich störungsfreiem Postverkehr vertrauen kann (vgl. BGH, NJW 1990, S. 188 f.; BGH, NJW-RR 1992, S. 1020 f.; BGH, LM § 233 (Fe) ZPO (Nr. 20); vgl. auch BVerfGE 62, 334 [336 für) - auch sonst nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 14.03.1988 - 2 BvR 1511/87

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulässigkeit eines

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1996 - 2 BvR 502/96
    Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, daß das Oberlandesgericht die Vorschrift des § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO so auslegt, daß der Antragsteller im Klageerzwingungsverfahren als eine Zulässigkeitsvoraussetzung für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung auch die Einhaltung der Beschwerdefrist des § 172 Abs. 1 StPO darzulegen hat (vgl. BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. März 1988 - 2 BvR 1511/87 -, NJW 1988, 1773 ).
  • BGH, 08.04.1992 - XII ZB 34/92

    Ungewöhnlicher Postlauf bei Übermittlung der Berufungsschrift

    Auszug aus BVerfG, 05.10.1996 - 2 BvR 502/96
    Sie sind mit Blick auf die allgemeinen Postlaufzeiten - auf die der Bürger bei grundsätzlich störungsfreiem Postverkehr vertrauen kann (vgl. BGH, NJW 1990, S. 188 f.; BGH, NJW-RR 1992, S. 1020 f.; BGH, LM § 233 (Fe) ZPO (Nr. 20); vgl. auch BVerfGE 62, 334 [336 für) - auch sonst nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 967/07

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) sowie des aus Art 3 Abs 1

    Darüber hinaus verbietet auch Art. 3 Abs. 1 GG eine willkürliche Auslegung und Anwendung von § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO (vgl. zum Willkürverbot im Verfahrensrecht BVerfGE 42, 64 ; vgl. speziell zu § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1993 - 2 BvR 1975/92 -, juris; vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR 502/96 -, juris; vom 18. Februar 1999 - 2 BvR 1201/98 -, juris; der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2003 - 2 BvR 1659/01 -, juris; der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2006 - 2 BvR 430/04 -, EuGRZ 2006, S. 308).

    Damit der Zugang zum Oberlandesgericht nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert wird, ist ein Antragsteller jedenfalls dann nicht verpflichtet, sich für einen Klageerzwingungsantrag Kenntnis von den Akten zu verschaffen, wenn hierfür keine Veranlassung besteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 1999, - 2 BvR 1339/98 -, NJW 2000, S. 1027; vgl. ferner BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 sowie BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten des Senats vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR 502/96 -, juris; der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 2003 - 2 BvR 1659/01 -, juris; der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2006 - 2 BvR 430/04 -, EuGRZ 2006, S. 308, jeweils zur Unzumutbarkeit, trotz einer rechtzeitig bei der Post aufgegebenen Beschwerde deren fristgemäßen Eingang im Wege der Akteneinsicht zu verifizieren).

  • BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1465/01

    Keine Grundrechtsverletzung durch Zurückweisung eines Klageerzwingungsantrags gem

    a) Es ist grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn nach der Auslegung des § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO durch das Oberlandesgericht der Antragsteller im Klageerzwingungsverfahren für einen zulässigen Antrag auf gerichtliche Entscheidung die Einhaltung der Beschwerdefrist des § 172 Abs. 1 StPO darzulegen hat (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. März 1988 - 2 BvR 1511/87 -, NJW 1988, S. 1773; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 -, NJW 1993, S. 382; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Mai 1993 - 2 BvR 1975/92 - Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Februar 1994 - 2 BvR 125/94 - Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR 502/96 - Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Februar 1999 - 2 BvR 1201/98 -, www.bverfg.de).

    Ausnahmsweise kann der Antragsteller die Einhaltung der Beschwerdefrist aber auch durch die Angabe des Datums darlegen, an dem er Beschwerde "eingelegt" oder "erhoben" hat, sofern noch eine ausreichende Postlaufzeit besteht und keine besonderen Umstände vorliegen, die einem rechtzeitigen Eingang der Beschwerdeschrift bei der Staatsanwaltschaft entgegenstehen (Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 -, NJW 1993, S. 382; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR 502/96 -).

    Darzulegen ist, dass der Beschwerdeführer alles getan hat, damit die Beschwerdeschrift bei der Beschwerdestelle eingeht (vgl. auch Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 -, NJW 1993, S. 382; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR 502/96 -).

  • BVerfG, 22.05.2017 - 2 BvR 1107/16

    Klageerzwingungsverfahren (Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen eines

    Vor dem Hintergrund dieses Verständnisses von § 172 Abs. 3 StPO erläutert sie nicht in nachvollziehbarer Weise, inwiefern das Oberlandesgericht Oldenburg die Anforderungen an die Begründung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung unter Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 96, 27 ; BVerfGK 5, 45 ; 14, 211 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer der Zweiten Senats vom 5. April 2012 - 2 BvR 211/12 -, NStZ-RR 2013, S. 187 ) beziehungsweise Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGK 14, 211 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR 502/96 -, juris, Rn. 12 f.; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2006 - 2 BvR 430/04 -, juris, Rn. 2 ff.) überspannt haben soll.
  • BVerfG, 15.12.2005 - 2 BvR 205/05

    Anforderungen an Inhalt eines Klageerzwingungsantrags gem § 172 Abs 3 S 1 StPO

    a) Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn nach der Auslegung des § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO durch das Oberlandesgericht der Antragsteller im Klageerzwingungsverfahren für einen zulässigen Antrag auf gerichtliche Entscheidung die Einhaltung der Beschwerdefrist des § 172 Abs. 1 StPO darzulegen hat (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. März 1988 - 2 BvR 1511/87 -, NJW 1988, S. 1773; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 -, NJW 1993, S. 382; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Mai 1993 - 2 BvR 1975/92 -, in JURIS veröffentlicht; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Februar 1994 - 2 BvR 125/94 -, in JURIS veröffentlicht; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR 502/96 -, in JURIS veröffentlicht; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Februar 1999 - 2 BvR 1201/98 -, www.bverfg.de; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Oktober 2003 - 2 BvR 1465/01 -, NJW 2004, S. 1585; BVerfGK 2, 45 ).

    Für die Übermittlung auf dem Postwege gilt, dass ein Beschwerdeführer ausnahmsweise auf eine Angabe des Eingangsdatums verzichten kann, wenn er durch Angabe des Datums darlegt, wann er Beschwerde "eingelegt" oder "erhoben" habe, sofern noch eine ausreichende Postlaufzeit besteht und keine besonderen Umstände vorliegen, die einem rechtzeitigen Eingang der Beschwerdeschrift bei der Generalstaatsanwaltschaft entgegenstehen (Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 -, NJW 1993, S. 382; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR 502/96 -, in JURIS veröffentlicht; BVerfGK 2, 45 ).

  • BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1486/04

    Darlegungsanforderungen für einen Klageerzwingungsantrag nach § 172 Abs. 3 Satz 1

    Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, dass die Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm, auch beim Verbleib von fünf Postbeförderungstagen nach Abfassung der Beschwerdeschrift könne nicht von der Einhaltung der Zwei-Wochenfrist ausgegangen werden, nicht mehr vertretbar ist (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR 502/96 -, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Februar 1999 - 2 BvR 1201/98 - und Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juni 2003 - 2 BvR 1659/01 - für eine verbleibende Postlaufzeit von neun Tagen).
  • BVerfG, 06.06.2003 - 2 BvR 1659/01

    Willkürlich überzogene Anforderung an Darlegung der Einhaltung der

    Bei lebensnaher, am allgemeinem Sprachgebrauch orientierter Auslegung kann diese Angabe nur so verstanden werden, dass damit zum Ausdruck gebracht werden soll, die Beschwerdeschrift sei auch unverzüglich - und damit neun Tage vor Fristablauf - auf den Weg zum Adressaten gebracht worden (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR 502/96 -, Juris).

    Es ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, wenn das Kammergericht angesichts einer solchen Darlegung annimmt, die Einhaltung der Beschwerdefrist sei aus der Antragsschrift nicht ersichtlich (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. April 1992 - 2 BvR 877/89 -, NJW 1993, S. 382; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR 502/96 -, Juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Februar 1999 - 2 BvR 1201/98 -, Juris).

  • BVerfG, 27.04.2006 - 2 BvR 430/04

    Klageerzwingungsverfahren (Darlegung der Einhaltung der Beschwerdefrist;

    b) Bei lebensnaher, am allgemeinen Sprachgebrauch orientierter Auslegung genügt es, wenn nach Abfassung der Beschwerdeschrift bis zum Ablauf der Zweiwochenfrist noch eine hinreichend lange Zeit verbleibt, bei der unter Berücksichtigung normaler Postlaufzeiten davon auszugehen ist, dass die Beschwerde fristgerecht eingegangen war (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR 502/96 -, juris-dok; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juni 2003 - 2 BvR 1659/01 -, juris-dok).
  • VGH Hessen, 29.11.2002 - 6 UE 2235/98

    Türkei: Kurde - Rückkehrgefährdung wegen Kriegsdienstverweigerung

    Indes genießt Asylrecht grundsätzlich nur, wer sich landesweit in einer ausweglosen Lage befindet (BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/96 u.a. -, BVerfGE 80, 315).
  • VGH Hessen, 29.08.2000 - 10 UE 3556/96

    Sri Lanka: keine beachtliche Gruppenverfolgungswahrscheinlichkeit für Tamilen;

    Es muss der humanitären Intention entnommen werden, die das Asylrecht trägt, nämlich demjenigen Aufnahme und Schutz zu gewähren, der sich in einer für ihn ausweglosen Lage befindet (BVerfG, Beschluss vom 10.07.1989 - 2 BvR 502/96 u. a. -, BVerfGE 80, 315 ff., 335).
  • BVerfG, 18.02.1999 - 2 BvR 1201/98

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch willkürlich überzogene Anforderung an

    b) Bei lebensnaher Auslegung genügt es, wenn nach Abfassung der Beschwerdeschrift bis zum Ablauf der Zweiwochenfrist noch eine hinreichend lange Zeit verbleibt, bei der unter Berücksichtigung normaler Postlaufzeiten davon auszugehen ist, daß die Beschwerde fristgerecht eingegangen war (vgl. BVerfG, a.a.O.; BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR 502/96 -, Umdruck S. 6).
  • BVerfG, 08.12.2020 - 2 BvR 932/19

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Zurückweisung eines Antrags auf

  • VGH Hessen, 19.11.2002 - 5 UE 4670/96

    Sri Lanka: keine Gruppenverfolgung der Tamilen

  • VG Gelsenkirchen, 29.08.2017 - 18a K 6200/16

    Syrien; Asyl; Asylbewerber; Ausreise, illegale; Asylantrag; Auslandsaufenthalt ;

  • OLG Hamm, 24.02.2000 - 2 Ws 362/99

    Darlegung der Einhaltung der Beschwerdefrist

  • VGH Hessen, 19.11.2002 - 5 UE 4670

    Asylantrag bei gruppengerichteter politischer Verfolgung der Tamilen in Sri

  • VG Gelsenkirchen, 29.08.2017 - 18a K 4481/16

    Syrien; Asyl; Asylbewerber; Ausreise, illegale; Asylantrag; Auslandsaufenthalt;

  • VGH Hessen, 09.02.2005 - 5 UE 3197/02

    Sri Lanka, Tamilen, Gruppenverfolgung, LTTE, Interne Fluchtalternative,

  • VGH Hessen, 19.01.1999 - 12 UZ 4189/98

    Asylverfahren: Rechtsmittelzulassung wegen Divergenz - Asylrelevanz von

  • OLG Hamm, 30.11.2000 - 2 Ws 266/00

    Klageerzwingungsverfahren, Zulässigkeit des Antrags auf gerichtliche

  • VGH Hessen, 29.11.2002 - 6 UE 2235

    Rückkehrgefährdung eines kriegsdienstverweigernden Kurden; Verdacht der

  • VG Minden, 02.03.2011 - 7 K 1603/10

    Flüchtlingsanerkennung, Iran, Konvertiten, Christen, Kurden

  • VG Minden, 17.11.2008 - 7 K 2852/08

    Iran, Christen, Zeugen Jehovas, Apostasie, Konversion, Missionierung, Strafrecht,

  • VG Minden, 09.01.2004 - 7 K 2830/02

    Serbien und Montenegro, Kosovo, Ashkali, Anschläge, Übergriffe, Verfolgung durch

  • VG Minden, 09.10.2003 - 7 K 3508/02

    Serbien und Montenegro, Kosovo, Albaner, LDK, Mitglieder, Asylberechtigte,

  • VG Minden, 14.03.2003 - 7 K 1609/02

    Serbien und Montenegro, Kosovo, Roma, Übergriffe, Gebietsgewalt, UNMIK, KFOR,

  • VG Minden, 13.01.2003 - 7 K 1666/02

    Serbien und Montenegro, Kosovo, Ashkali, Roma, Verfolgung durch Dritte,

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.08.2002 - 4 L 144/95

    Türkei, Kurden, Dorfschützer, Weigerung, das Amt des Dorfschützers zu übernehmen,

  • VG Minden, 04.06.2002 - 1 K 1482/00

    Syrien, Kurden, Kurdische Volksunion, Mitglieder, Glaubwürdigkeit,

  • VG Köln, 21.08.2001 - 2 K 6764/96

    Anerkennung eines äthiopischen Staatsangehörigen als Asylberechtigter wegen

  • VG Arnsberg, 17.11.2000 - 13 K 4318/98

    Asylanspruch bei politischer Verfolgung im Heimatland; Berücksichtigung von

  • VG Minden, 17.11.2008 - 7 K 1117/07

    Iran, Frauen, Frauenrechtlerin, Journalisten, Regimegegner, Veröffentlichung,

  • VG Frankfurt/Oder, 27.08.1996 - 6 K 13.401/93

    Asylgewährung und Abschiebungsschutz für liberianischen Staatsangehörigen;

  • VG Minden, 24.09.2002 - 1 K 2877/00

    Syrien, Kurden, Verbotene Bücher, Verkauf, Salman Rushdie, Satanische Verse,

  • VG Potsdam, 12.03.2012 - 6 K 1915/10
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